Seit dem 1. Januar 2009 können Privatpersonen jährlich bis zu 1.200 Euro für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen im Rahmen der Einkommensteuer geltend machen.

Absetzbar sind Arbeitskosten für Leistungen, die im Privathaushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtig ist insbesondere: Es darf sich um keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten handeln. Und um den Steuerabzug nach § 35a EStG geltend machen zu können, muss man dem Finanzamt eine gesetzeskonforme Rechnung einreichen.

Altbausanierung - Dämmen spart Heizkosten

Aufstockung im Landkreis Mühldorf

Dachanhebung Mittergars aufstocken
Dachgeschossausbau Mühldorf am Inn Dach erneuern Sichtdachstuhl Landkreis Mühldorf

Renovierung in Pittenhart, Landkreis Traunstein

Altbau Pittenhart, Landkreis Traunstein Altbausanierung ökologisch, Landkreis Traunstein

Sichtdachstuhl Amerang, Landkreis Rosenheim

Renovierung Bauernhof, Landkreis Rosenheim Sichtdachstuhl mit Velux Dachfenster, Landkreis Rosenheim Altbausanierung im Landkreis Rosenheim

Wohnhauserweiterung in Traunstein

Sanierung Traunstein Holzbau mit Zellulosedämmung in Traunstein Holzbau ökologisch mit Biber Dachdeckung in Traunstein

Velux und Roto Dachfenster austauschen

Altes Velux Dachfenster Neues Velux Dachfenster
Altbausanierung Renovierung Dachanhebung Aufstockung Dachgeschossausbau Gaube Sanierung Dämmung Isolierung Velux Roto Dachfenster Kosten Preis Pavatex Gutex Meindl Erlus Ergoldsbacher Jungmeier Creaton Rosenheim Traunstein Mühldorf Oberbayern Chiemgau Amerang Pittenhart Obing