Konjunkturpaket - Fördermittel vom Staat
Schützen Sie Ihr Geld vor der Inflation
Geldanlage Altbausanierung

Das Dämmen eines alten Dachstuhls kostet meistens ca. 2.000 bis 6.000 Euro.
Sie bekommen bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt als Steuererstattung.
Ersparnis pro Jahr ca. 200 bis 700 Euro.Momentan rechnet sich eine solche Dämm- und Sanierungsmassnahme nach ca. fünf bis zwölf Jahren.
Kommt es zu der absehbaren Inflation, so haben Sie in einer Sanierungsmassnahme das Geld bestens angelegt.
Wenn noch zusätzlich die Heizkosten steigen, dann haben Sie das Geld doppelt gut angelet.
Rechenbeispiel:
| Geldanlage (Investition): 6.000 € | | |
| Zuschuss: 1.200 € | | |
| Gesamt: 4.800 € | Ersparniss (Zinsen) pro Jahr. 500 € | Zinssatz: 10,4 % |
Sanierung und Dämmung ist momentan die sicherste Geldanlage.
Die Baustoffe sind Billig, der Staat gibt einen Zuschuss, die Inflation ist absehbar und die Heizkosten werden steigen.
Rechnet man die Inflation und Heizkostensteigerung mit ein, dann sind Zinsen von 15 bis 20 % durchaus möglich.
Von der KfW-Bank bekommen Sie Fördermittel oder Zinsgünstige Kredite
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälz- und/oder Zirkulationspumpe mindestens der Energieeffizienzklasse B.
Rechtliches:
HANDWERKSLEISTUNGEN STEUERLICH ABSETZEN
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs-
und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung
verdoppelt. Seit Anfang 2009 können private Bauherren 20 Prozent von maximal 6.000,- € Kosten, also bis
zu 1.200,- € vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Wichtig: Nur Lohn und
Arbeitskosten werden steuerlich honoriert, Materialkosten sind nicht berücksichtigt. Damit das Finanzamt die Steuervorteile
gewährt, muss eine ordentliche Rechnung vorgelegt und der Rechnungsbetrag überwiesen werden; Schecks und Quittungen für Bares werden nicht anerkannt.